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Immer
mehr Medizinprodukte werden von Computern gesteuert oder
sie geben wichtige Messdaten, wie z.B. bei einem EKG, an
den Computer weiter. In einem solchen Fall fällt der PC
unter das Medizinproduktegesetz (MPG) und gerät damit auch
in den Einflussbereich der Richtlinie 93/42/EWG des Europäischen
Rates über Medizinprodukte oder der Richtlinie 98/79/EG
über In-vitro-Diagnostica. Das hat die unmittelbare Konsequenz,
dass die Grundlegenden Anforderungen der beiden Richtlinien
an die Sicherheit der Geräte nun auch für das System aus
Medizinprodukt, PC und Software gelten. Im gleichen Sinne
fordert die seit 6. Juli 1998 rechtsverbindliche Medizinprodukte-Betreiberverordnung,
dass Medizinprodukte einschließlich nur betrieben und angewendet
werden dürfen, wenn sie dazu unter Berücksichtigung der
Sicherheit der Patienten, Anwender, Beschäftigten oder Dritten
geeignet sind.
Bei
der Hardwaresicherheit sind zwei Punkte erwähnenswert: 1.
Der Schutz vor elektrischen Schlägen. Medizinische elektrische
Geräte, die die Anforderungen der Norm EN 60601-1 erfüllen,
gelten in dieser Beziehung als sicher. 2. Die elektromagnetische
Abstrahlung des Systems. Sind die Werte dafür zu hoch, können
andere medizinische Geräten gestört werden. Ein Gerät, das
die Norm EN 60601-1-2 erfüllt, sollte in Ordnung sein. Zusätzlich
zur Hardwaresicherheit muss auch die Software gefahrlos
anwendbar sein. Das ist in aller Regel der Fall bei CE-gekennzeichnete
Software.
Diese
Sicherheitsaspekte muss der Hersteller des medizinischen
Gerätes berücksichtigen und er muss, wenn er nicht selbst
das Gesamtsystem, einschließlich des PC, in Verkehr bringt,
genaue Angaben über die Art des anzuschließenden Computers
machen. Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muss
dann der Betreiber des medizinischen Gerätes dafür gerade
stehen, dass die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
eingehalten werden. Diese Betreiber-Verantwortung erstreckt
sich über die Phasen der Errichtung, des Betreibens und
der Anwendung des Medizinproduktes. Bei nicht explizit erlaubten
Kombinationen oder Unklarheiten empfiehlt sich hier immer
die Rückfrage beim Hersteller, da ansonsten der Betreiber
durch eigenes Kombinieren einen großen Teil der Herstellerverantwortung
übernimmt. Wichtige Kriterien bei der Frage nach der richtigen
Hardware sind unter anderem die Art und Taktfreqzuenz des
Prozessors, die Grafikkarte, Speicher- und Festplattenkapazität,
aber auch Netzwerkkarte und Modem. Bei den beiden letztgenannten
Bauteilen ist eine Verbindung mit externen Netzen vorhanden,
was die elektrische Sicherheit des Systems gefährden kann.
In solchen Fällen ist eine galvanische Abkopplung des PCs
von den externen Leitungsnetzen notwendig. Auch Peripherie-Geräte,
wie Drucker oder Scanner, die über einen eigenen Stromanschluss
verfügen, müssen galvanisch abgetrennt werden. Erweiterungen
des PCs sollten daher unter keinen Umständen leichtfertig
und ohne Rücksprache mit dem Hersteller des Medizinproduktes
(eventuell auch des PC-Herstellers) durchgeführt werden.

Definition
eines medizinischen elektrischen Systems.
Üblicherweise
erhält der Betreiber neben den Vorgaben für die Hardware
auch eine entsprechende Gebrauchsanweisung über die zu installierende
Software. Programme zur Steuerung von Medizinprodukten oder
zum Auslesen von Daten sind in jedem Falle Zubehör zum Medizinprodukt
und fallen somit ebenfalls unter das MPG. Um die Funktionsfähigkeit
des Programmes zu gewährleisten, wird der Hersteller genau
vorschreiben, welches Betriebssystem und welche zusätzliche
Software zur Unterstützung notwendig ist. Diese Vorgaben
sind von Anwender und Betreiber genauso exakt einzuhalten,
wie der Rest der Gebrauchsanweisung. Zu kritischen Situationen
kann die zusätzliche Installation von nicht vom Hersteller
vorgesehener Software führen. Dabei können nicht oder nur
schwer abzuschätzende Nebenwirkungen, wie der erhöhte Verbrauch
von CPU-Zeit oder gar ein Absturz des PCs, die Funktionalität
der medizinischen Software verändern und, selbst beim Einsatz
von scheinbar harmlosen Programmen, unkalkulierbare Gefahren
erzeugen.
Die
Medizinprodukte-Betreiberverordung räumt dem Bereich der
Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben einen hohen Stellenwert
ein und schreibt regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen
vor. Wie aber soll die Wartung und Kontrolle eines PC aussehen,
der nach der Norm EN 60601-1 gebaut ist? Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung
verlangt unter anderem, dass das Service-Personal die notwendige
Sachkenntnis für solche Tätigkeiten besitzt. Es kann und
muss aber in Frage gestellt werden, ob jede Reparaturwerkstatt
für PCs auch die genauen Anforderungen der EN 60601-1 kennt
und entsprechende Wartungen vornehmen kann. Der Betreiber
ist daher in der Auswahl des Service-Personals stark eingeschränkt.
Sinngemäß
gilt gleiches natürlich auch für die Wartung und sicherheitstechnische
Kontrolle der Software, die auf dem PCs eingerichtet ist.
Schon ein Update des Betriebssystems kann hier problematisch
werden, schlimmer noch aber können sich unerlaubte Installationen
von Office-Programmen zur Verwaltung oder ähnlicher Software
auswirken. Daher sollten sich die sicherheitstechnischen
Kontrollen auf die gesamte, installierte Software erstrecken.

Beispiel
für ein System von Medizinprodukt, Computer und Software.
Die gesamte Kombination fällt unter das MPG.
Die
für medizinische Systeme diskutierte Problematik wird deutlich
entschärft, wenn der Computer nur für Verwaltungsaufgaben
und nicht für medizinische Zwecke benutzt wird. Trotzdem
gibt es auch besondere Anforderungen und Einschränkungen
an diese Computer, wenn sie in medizinisch genutzten Räumen
stehen. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die gängigen
Normen für Bürogeräte eingehalten werden und die entsprechenden
Prüfzeichen vorhanden sind. Und Vorsicht, obwohl diese Geräte
nicht direkt mit einem Medizinprodukt verbunden sind und
nicht unter das MPG fallen, gibt es Fallstricke. Wird der
Computer oder ein anderes Bürogerät nämlich über eine ortsveränderliche
Mehrfachsteckdose mit Strom versorgt und ist an dieser Mehrfachsteckdose
auch ein medizinisches elektrisches Gerät angeschlossen,
dann bilden beide Geräte, entsprechend der Norm EN 60601-1-1,
wieder ein medizinisches elektrisches System (vergleiche
Bild 1). Die einfachste Lösung ist hier, keine gemeinsamen
Mehrfachstecker zu benutzen, sondern verschiedene Wandsteckdosen,
die sich im Idealfall zusätzlich noch in einer größeren
räumlichen Entfernung voneinander befinden.
Auch
den Betreibern und Anwendern wird durch die Betreiberverordnung
eine große Verantwortung für die Sicherheit der angewendeten
Medizinprodukte übertragen. Hier können mit einer Risikobewertung
die Gefahren, die durch das Betreiben der Geräte bestehen,
abgeschätzt und besser kontrolliert werden. Bei weiterführenden
Fragen zu diesen Problemstellungen stehen wir Ihnen bei
EUROSPEC gerne zur Verfügung.
(Veröffentlicht
in Management & Krankenhaus 11/99)
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