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Das
Bundeskabinett stimmte gestern der Gegenäußerung
des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stellungnahme
des Bundesrates vom 1. Juni 2001 zum Entwurf eines zweiten
Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (2.
MPG-ÄndG) zu.
Dazu
erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Obwohl der Bundesrat einige Änderungswünsche
beschlossen hat, die die Bundesregierung nicht mittragen
kann, bin ich optimistisch, daß das Gesetz wie geplant
zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt, weil wir in den Zielen
weitgehend einig sind. Mit dieser Novelle soll der Verbraucherschutz
verbessert werden, ohne dass neue bürokratische Regelungen
und Gremien geschaffen werden müssen. Im Gegenteil!
Das Medizinprodukterecht wird in vielen Punkten gemäß
den Zielen des Programms der Bundesregierung "Moderner
Staat - Moderne Verwaltung" dereguliert.
Dies
kommt auch der deutschen Medizinprodukteindustrie zugute,
die in 1.200 Betrieben rund 110.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt und deren Produktionsvolumen
bei ca. 28 Mrd. DM liegt. Wichtig ist mir persönlich
ein umfassender vorbeugender Verbraucherschutz, für
dessen Realisierung eine funktionierende Marktüberwachung
unabdingbar ist. Diese müssen die Länder in eigener
Verantwortung sicherstellen."
Der
Überwachung und den Maßnahmen zur Abwehr von
Risiken kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese Vorschriften
werden im Änderungsgesetz übersichtlicher strukturiert.
Konkretisierende Regelungen zum Schutz vor Risiken sollen
auf dem Verordnungswege im Sicherheitsplan für Medizinprodukte
getroffen werden, der zeitgleich mit dem Änderungsgesetz
in Kraft treten soll. Auf der Grundlage einer neuen Verordnungsermächtigung
können über das geltende Recht hinaus auch vorbeugende
Regelungen zum Schutz der Bürger getroffen werden.
Insgesamt
wird das Gesetz neu strukturiert, einige Reglementierungen
entfallen. Insbesondere wird auf zwei Ausschüsse und
mehrere Verordnungsermächtigungen verzichtet.
Das 2. MPG-ÄndG beinhaltet
- Umsetzung
der EG-Richtlinien über In-vitro-Diagnostika: Hier
werden die In-vitro-Diagnostika in den Regelungsbereich
des Medizinprodukterechts einbezogen
- Umsetzung
der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des
Rates zu Medizinprodukten, die stabile Blutderivate enthalten:
Diese Richtlinien harmonisieren die Voraussetzungen dafür,
wie die erfaßten Produkte auf den Markt gebracht
werden und verbessern dadurch die Marktchancen der deutschen
Unternehmen.
- Überarbeitung
des Gesetzes unter Berücksichtigung der bisherigen
Erfahrungen. Hier werden vor allem die Überwachung
und Maßnahmen zur Abwehr von Risiken sowie der Abbau
von Überreglementierungen geregelt.
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