|
Ereignisse
bis zu den Infektionen
- Im
Juli 1998 hatte die Mediplasma Gesellschaft für Blutplasma-
und Eigenblutspende mbH dem Regierungspräsidium in Kassel,
zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung
(Überwachungsbehörde), und dem Paul-Ehrlich-Institut,
zuständig für die Zulassung von Blutprodukten und Testpräparaten
(Zulassungsbehörde), mitgeteilt, daß der Spender mit der
Spendernummer 2050 nach dem Testergebnis vom 9. Juli 1998
mit HCV infiziert ist. Weiterhin wurde mitgeteilt, daß
die unmittelbar vorhergehenden Spenden dieses Spenders
bis einschließlich der Spende vom 10. November 1997 verworfen
worden sind.
- Mit
Schreiben vom 15. Januar 1999 hatte die Firma Mediplasma
die Uniklinik Göttingen davon unterrichtet, daß eine im
Dezember 1998 festgestellte HCV-Infektion eines Patienten
der Göttinger Universitätsklinik auf eine Plasmaspende
des Spenders 2050 zurückzuführen ist. Diese Information
ist als Meldung einer unerwünschten Arzneimittelwirkung
von der Firma Mediplasma dem Paul-Ehrlich-Institut mitgeteilt
worden, das seinerseits die Überwachungsbehörde mit Schreiben
vom 1. Februar 1999 unterrichtet hat. Die Untersuchung
der Empfänger weiterer Plasmaspenden des Spenders 2050
zurück bis zur Spende vom 24. März 1997 wurde von Mediplasma
ausgelöst.
- Die
Rückverfolgung ergab, daß insgesamt acht Patienten in
Göttingen mit großer Wahrscheinlichkeit durch Plasmaspenden
des Spenders 2050 infiziert wurden. Diese HCV-Übertragungen
fanden im Zeitraum vom 15. Juni 1998 bis 15. Oktober 1998
statt.
- 4.Die
Erkenntnis, daß infizierte Spenden die Infektion bei den
Patienten ausgelöst hatten, kam unerwartet. In der Fachwelt
wird davon ausgegangen, daß GFP aufgrund der weitreichenden
Sicherheitsmaßnahmen, wie Testung der Spender und eine
sechsmonatige Quarantänelagerung, sicher sind. Die Quarantänelagerung
für GFP ist mit Wirkung vom 1. September 1994 nach ausführlicher
Diskussion mit den beteiligten Fachleuten, zum Beispiel
im Arbeitskreis Blut, eingeführt worden. Sinn der Quarantänelagerung
ist, das GFP nur dann freizugeben, wenn der Spender auch
ein halbes Jahr (sechs Monate) nach der ursprünglichen
Spende in entsprechenden Laboruntersuchungen keine Anzeichen
einer Infektion zeigt. Dieses Verfahren hat sich bewährt,
da bis zu diesem Zeitpunkt keine Virusübertragungen durch
in Quarantäne gelagertes Plasma bekannt geworden waren.
Aufklärung
durch die Behörden
-
Die unerwartete Übertragung warf daher die Frage auf,
ob die Infektion des Spenders entweder durch fehlerhafte
Testanwendung oder durch ein Versagen des Tests selbst
zu spät erkannt wurde. Zur Abklärung dieser Möglichkeiten
verlangte und erhielt das Paul-Ehrlich-Institut bei einem
mit der zuständigen Überwachungsbehörde abgesprochenen
Termin beim Hersteller am 11. Februar 1999 Rückstellproben
von Blutabnahmen und Spenden des Spenders 2050. Die zuständige
Überwachungsbehörde hat an diesem Termin nicht teilgenommen.
- Das
bei der Untersuchung des Spenders 2050 bis Juni 1998 verwendete
Testpräparat war seit Mitte 1998 nicht mehr auf dem deutschen
Markt erhältlich, da es vom Hersteller dieses Testkits
durch eine Nachfolgeversion ersetzt worden war. Die Überprüfung
der Proben konnte erst begonnen werden, nachdem die ursprüngliche
Testversion aus dem Ausland beschafft werden konnte. Dies
war am 30. März 1999 der Fall. Die unmittelbar darauf
im April 1999 erfolgende experimentelle Untersuchung am
Paul-Ehrlich-Institut zeigte eindeutig, daß die Infektion
des Spenders nicht durch eine fehlerhafte Testanwendung
(wie etwa 1993 bei UB Plasma in Koblenz durch vorsätzliches
Poolen von Einzelspenden vor dem Testen, weswegen HIV-Infektionen
erfolgten), sondern durch ein Versagen des Tests selbst
zu spät erkannt wurde. Dieses Ergebnis wurde der zuständigen
Überwachungsbehörde noch im April 1999 durch das Paul-Ehrlich-Institut
mitgeteilt.
- Das
den Spender 2050 nicht erkennende Testpräparat war vor
der Zulassung sowohl vom Hersteller dieses Testpräparates
als auch vom Paul-Ehrlich-Institut in zahlreichen Unter-suchungen
überprüft worden. Auch danach war noch 1998 in einer vergleichenden
Überprüfung die Sicherheit des Tests bestätigt worden.
Die Ergebnisse waren vergleichbar mit denen anderer Testpräparate.
Die Nachfolgeversion dieses Testpräparates wie auch andere
auf dem Markt befindliche Tests hätten aber die Infektion
des Spenders bereits im Januar 1998 erkannt. Eine von
diesem Zeitpunkt aus berechnete rückwirkende halbjährige
Sperre hätte alle HCV-Übertragungen verhindert, da die
erste infektiöse Spende vom 24. September 1997 stammte.
Entscheidend für die HCV-Übertragungen war daher das Versagen
des Tests.
- Die
weitergehende Diskussion und Analyse des Falles im Mai
und Juni dieses Jahres führten zu der Einschätzung des
Paul-Ehrlich-Instituts, daß durch Befolgung der allgemein
geltenden Standards und der firmeneigenen Arbeitsanweisungen
sowie bei Beachtung der im Transfusionsgesetz vorgeschriebenen
Rückverfolgungsverfahren (Look back) die Übertragungen
zumindest teilweise hätten verhindert werden können. Diese
Frage ist nach Pressemeldungen Gegenstand einer Untersuchung
der Staatsanwaltschaft in Göttingen.
- Eine
Inspektion der zuständigen Überwachungsbehörde unter Beteiligung
des Paul-Ehrlich-Instituts am 6. Juli 1999 bestätigte
diese Einschätzung. Ergebnis dieser Inspektion war aber
auch, daß es keinen Hinweis darauf gibt, daß mit GFP,
das von anderen Spendern als dem Spender 2050 stammt,
ein Infektionsrisiko verbunden ist.
- Ein
Untersagen der Anwendung des den Spender 2050 nicht erkennenden
Testpräparats war unnötig, da dieses Produkt seit dem
6. Juni 1998 in Deutschland nicht mehr verkauft wurde.
Das Verfalldatum der letzten Charge war der 15. September
1998. Etwa ein halbes Jahr später wurde erst erkannt,
daß der Test bei einer einzelnen Person versagt hat.
- Weltweit
ist dies der erste dem Paul-Ehrlich-Institut bekannte
Fall, daß über Monate hin anti-HCV-Antikörper von einem
Test im Gegensatz zu anderen Tests nicht erkannt wird,
trotz jahrelanger weltweiter Anwendung derartiger Testverfahren
im Blutspendewesen. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein zweiter
Blutspender entdeckt wird, bei dem eine HCV-Infektion
durch dieses Testpräparat nicht erkannt wurde, ist extrem
gering. Andererseits ist auf Grund der Anwendung ähnlicher
Testprinzipien nicht unerwartet, daß auch der eine oder
andere Test dieselbe infizierte Person oder eine andere
vereinzelt nicht erkennt.
Folgerungen
- Das
Paul-Ehrlich-Institut hat den Landesbehörden jetzt angeraten,
im Falle der Feststellung einer Infektion eines Blut-
oder Plasmaspenders alle früheren Plasmaspenden sperren
zu lassen, bis nach einer entsprechenden Fachdiskussion,
zum Beispiel im Arbeitskreis Blut, festgelegt wird, ob
oder unter welchen Bedingungen generell solche Spenden
für eine Anwendung freigegeben werden können.
- Das
Paul-Ehrlich-Institut wird die seit 1. April 1999 greifende
Auflage, Blutspenden mit einem Verfahren zum Nachweis
der Erbsubstanz von HCV (einer sogenannten Nukleinsäure-Amplifikations-Technik
(HCV-NAT), von der eine Form die Polymerasekettenreaktion
(HCV-PCR) ist), auch auf GFP, wie sie in Plasmapheresezentren
hergestellt werden, nach einem Stufenplanverfahren ausdehnen.
Damit wird die im Vergleich zur Situation bei Blutspenden
durch die Quarantänelagerung erhöhte Sicherheit auch bei
den Herstellern ausgebaut, die nicht bereits eigenverantwortlich
solche Prüfverfahren eingeführt haben. Durch diese Maßnahme
wird das Paul-Ehrlich-Institut, wie bereits bei der Einführung
der HCV-NAT bei Blutspenden, im internationalen Vergleich
eine Vorreiterrolle spielen und den bereits sehr hohen
Sicherheitsstandard in Deutschland weiter verbessern.
Es muß aber auch darauf hingewiesen werden, daß Situationen
nicht ausgeschlossen werden können, in denen die Grenzen
auch der neuen Techniken erkennbar werden.
Anhänge
- In
den
beiden
Anhängen
finden
Sie
Hintergrundinformationen
zur
Festlegung
der
Verantwortlichkeiten
nach
dem
Arzneimittelgesetz
und
zum
betroffenen
Produkt
selbst
Zu
den
Anhängen..
|